Kanaren · La Gomera · Valle Gran Rey
Finca La Roseta
- Appartement - 4 Nächte
- Ohne Verpflegung
HolidayCheck Bewertung: Weiterempfehlung 100% bei 1 Bewertungen
p.P. ab
215.-Deine Reise
Anbieterinformationenvon BUCHER REISEN
Lage:
Diese Finca befindet sich ein paar Gehminuten vom Zentrum des Valle Gran Rey entfernt.
Ausstattung:
Das freundliche Personal an der Rezeption ist gerne bei allen Fragen behilflich. Die Gäste können mittels WLAN im Internet surfen.
Unterbringung:
Die Gäste können den Meerblick von Balkon oder Terrasse genießen. Die Zimmer verfügen über ein Sofabett. Optional sind separate Schlafzimmer buchbar. Eine Kochnische mit einem Kühlschrank, einer Tee-/Kaffeemaschine und einem Backofen ist ebenfalls standardmäßig vorhanden. Sat-TV ist in der Grundausstattung der Zimmer enthalten. Zur Inneneinrichtung der Badezimmer gehört eine Badewanne.
Sport/Unterhaltung:
Für erholsames Badevergnügen sorgt die Poolanlage. Bequeme Liegestühle und Schatten spendende Schirme stehen auf der Sonnenterrasse bereit.
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Diese Finca befindet sich ein paar Gehminuten vom Zentrum des Valle Gran Rey entfernt.
Ausstattung:
Das freundliche Personal an der Rezeption ist gerne bei allen Fragen behilflich. Die Gäste können mittels WLAN im Internet surfen.
Unterbringung:
Die Gäste können den Meerblick von Balkon oder Terrasse genießen. Die Zimmer verfügen über ein Sofabett. Optional sind separate Schlafzimmer buchbar. Eine Kochnische mit einem Kühlschrank, einer Tee-/Kaffeemaschine und einem Backofen ist ebenfalls standardmäßig vorhanden. Sat-TV ist in der Grundausstattung der Zimmer enthalten. Zur Inneneinrichtung der Badezimmer gehört eine Badewanne.
Sport/Unterhaltung:
Für erholsames Badevergnügen sorgt die Poolanlage. Bequeme Liegestühle und Schatten spendende Schirme stehen auf der Sonnenterrasse bereit.
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
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